Besuchsregelung für Personen aus dem Kreis Gütersloh
Aufgrund eines besonderen Infektionsgeschehens in dem Kreis Gütersloh hat der Landkreis Osnabrück per 23.06.2020 verfügt, dass Einwohnerinnen und Einwohner des Kreis Gütersloh, soweit sie sich im Gebiet des Landkreises Osnabrück aufhalten, der Besuch bei Bewohnerinnen, Bewohnern und beim Personal sowie das Betreten des Hauses untersagt wird.
Diese Verfügung gilt einschließlich bis zum 30.06.2020.