Erneute Testpflicht bei Besuchern
Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
die Grenze für die Testpflicht für Besucher von Heimen wird, durch den Landkreis Osnabrück, von einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 auf eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 abgesenkt. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Niedersachsen erscheint es sachgerecht, Besucher bereits bei einer solchen niedrigeren 7-Tage-Inzidenz zu testen, um Bewohner von Heimen weiterhin vor Infektionen zu schützen.
Für geimpfte und genesene Besucher sowie geimpfte, genesene Dritte, die die Einrichtungen betreten wollen, gilt die Testpflicht nicht.
Für nicht geimpfte, genesene Besucher sowie Dritte gilt weiterhin eine Testpflicht. Ein Besuch und ein betreten darf erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ermöglicht werden. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis nachweist. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Sollten Sie nicht geimpft bzw. genesen sein oder ein schriftliches, elektronisches negatives Testergebnis vorliegen haben, so bitten wir sie Sie vor dem Betreten der Einrichtung zu klingeln und sich von unseren Mitarbeitern testen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit
Ihre Bewohner und Mitarbeiter des PAH